WSP 12 in Baerl zu Berg
Direktion Wasserschutzpolizei
Die Direktion Wasserschutzpolizei des Polizeipräsidiums Duisburg ist nicht in einer Stadt oder einem Landkreis allein zuständig, sondern auf allen schiffbaren Wasserstraßen in NRW und streckenweise in Niedersachsen.

Die Direktion Wasserschutzpolizei des Polizeipräsidiums Duisburg ist nicht in einer Stadt oder einem Landkreis allein zuständig, sondern auf allen schiffbaren Wasserstraßen in NRW und streckenweise in Niedersachsen.

Die Direktion Wasserschutzpolizei des Polizeipräsidiums Duisburg sorgt für Sicherheit auf den insgesamt ca. 900 Kilometern schiffbaren Wasserstraßen des Landes mit 260.000 Schiffsbewegungen pro Jahr. Sie überwacht die Schifffahrt und die Reinhaltung unserer Gewässer, und fühlt sich seit Jahrzehnten dem Umweltschutz verpflichtet. Beispiele dafür sind die Einrichtung des ersten Fachkommissariates für Umweltschutz im Bundesgebiet bereits 1974 und die Ausweitung der Zuständigkeit auf die Naturschutzgebiete im Polizeibezirk der Behörde im Jahr 2002.

Die WSP ist auf den schiffbaren Wasserstraßen und damit unmittelbar in Verbindung stehenden Gewässern (z.B. Nebenarme, Baggerlöcher, Seen) in Nordrhein-Westfalen zuständig. Schifffahrtsstraßen in NRW sind Rhein, Weser, Ems, die Ruhr bis Essen und die Norddeutschen Kanäle.
Außerdem ist die WSP, geregelt durch Staatsvertrag, auf einem Teil der Kanäle im Land Niedersachsen (Mittellandkanal und Stichkanal-Osnabrück) zuständig.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110