Informationen zum Waffenrecht

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Informationen zum Waffenrecht
Die Dienststelle Waffenrecht (Sachgebiet ZA 12) ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:

montags bis freitags von 07:30 - 16:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie per E-Mail (unter za12.duisburg@polizei.nrw.de) oder auf dem Postweg (Polizeipräsidium Duisburg, Sachgebiet ZA 12, Ulmenstr. 32 in 47226 Duisburg) Kontakt mit der Waffenbehörde aufnehmen.

Eine persönliche Vorstellung ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung möglich.

Den Umgang mit Waffen regelt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Waffengesetz, welches durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 seine bis heute gültige Struktur erhielt  und das bis dahin gültige Waffengesetz aus dem Jahre 1976 ablöste. Als spezialgesetzliches Gefahrenabwehrrecht dient es dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll dazu beitragen, dass Gefahren, die aus dem Umgang mit Waffen entstehen können minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden.

Ziel ist es daher insbesondere, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten.

Mehr Informationen erhalten Sie im Internet der Polizei NRW.

Ansprechpartner in Sachen Waffenrecht
 
HINWEIS DES POLIZEIPRÄSIDIUMS DUISBURG Außerhalb der Sprechzeiten können Sie per E-Mail (unter za12.duisburg@polizei.nrw.de) oder auf dem Postweg (Polizeipräsidium Duisburg, Sachgebiet ZA 12, Ulmenstr. 32 in 47226 Duisburg) Kontakt aufnehmen. Eine persönliche Vorstellung ist nur nach vorheriger ...
Downloads zum Thema Waffenrecht
 
Auf dieser Seite stellen wir Formulare zum Thema Waffenrecht zum downloaden zur Verfügung. Beim Polizeipräsidium Duisburg werden nur Anträge aus der Stadt Duisburg bearbeitet.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110