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Informationen zum Waffenrecht
Informationen zum Thema Waffen und verbotene Gegenstände

AKTUELLER HINWEIS DES POLIZEIPRÄSIDIUMS DUISBURG

Die Dienststelle Waffenrecht (SG ZA 12) ist ab dem 11.01.2021 telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:

montags von 09:00 - 12:00 Uhr,
mittwochs von 14:00 - 15:30 Uhr und
donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr.

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie per E-Mail (unter za12.duisburg@polizei.nrw.de) oder auf dem Postweg (Polizeipräsidium Duisburg, Sachgebiet ZA 12, Ulmenstr. 32 in 47226 Duisburg) Kontakt aufnehmen.
Eine persönliche Vorstellung ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung möglich.

Den Umgang mit Waffen regelt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Waffengesetz, welches durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 seine bis heute gültige Struktur erhielt  und das bis dahin gültige Waffengesetz aus dem Jahre 1976 ablöste. Als spezialgesetzliches Gefahrenabwehrrecht dient es dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll dazu beitragen, dass Gefahren, die aus dem Umgang mit Waffen entstehen können minimiert beziehungsweise ausgeschlossen werden.

Ziel ist es daher insbesondere, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten.

Mehr Informationen erhalten Sie im Internet der Polizei NRW.

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