Artikel 8 Absatz 1 GG gewährt dieses Recht dem Wortlaut nach nur Deutschen, doch wird es durch das Versammlungsgesetz und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte allen Menschen garantiert. Zuschauerveranstaltungen oder zufällige Zusammentreffen fallen nicht unter den Begriff Versammlungsrecht.
Anzeige einer Versammlung Wenn Sie in Duisburg eine Versammlung unter freiem Himmel anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte per Post, unter der Telefonnummer 0203 280-1199, per Fax unter 0203 280-1009 oder per E-Mail (poststelle.duisburg [at] polizei.nrw.de) an das Polizeipräsidium Duisburg.
Erörterung wichtiger Fragen Außerdem vereinbaren Sie bitte mit der Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 12, Frau Kocwin, Tel.: 0203 280-1199, einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch, das im Präsidium durchgeführt wird, werden alle im Zusammenhang mit der beabsichtigten Versammlung stehenden Fragen erörtert und geklärt. Das gewährleistet schon im Vorfeld Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Anzeigebestätigung In der Regel erhalten Sie im Anschluss eine schriftliche Anzeigebestätigung, die unter Umständen mit Beschränkungen versehen sein kann und erforderlichenfalls die Genehmigung für den Einsatz einer bestimmten Anzahl von Ordnerinnen und Ordnern enthält.