Neben den Polizisten und einem Rauschgiftspürhund nahmen auch Beamte des Seminars "Drogen im Straßenverkehr" vom Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) NRW an der Kontrolle teil. Sie waren zuvor gezielt fortgebildet worden, wie sie bei Autofahrern erkennen, ob sie unter Drogeneinfluss stehen könnten.
In die Kontrolle waren auch die Stadt Duisburg - durch das Bürger- und Ordnungsamt, das Straßenverkehrsamt und die Vollstreckungsstelle des Amtes fürs Rechnungswesen und Steuern - sowie die Feuerwehr eingebunden.
Die Bilanz der Polizei: 66 kontrollierte Fahrzeuge und 103 kontrollierte Personen. Ein Arzt entnahm fünf Autofahrern Blutproben, weil der Verdacht bestand, dass sie unter Drogeneinfluss unterwegs waren. Vier Mal schrieben sie Strafanzeigen, weil Autofahrer keine gültige Fahrerlaubnis hatten. Ganz egal ob unter Drogeneinfluss oder ohne Fahrerlaubnis: Der Pkw blieb stehen und es ging zu Fuß weiter. Darüber hinaus stellten die Beamten elf Verstöße fest, die Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach sich zogen.
Die Mitarbeitenden der Stadt Duisburg überprüften 17 Autos mit ausländischen Kennzeichen. Dabei sollte überprüft werden, ob möglicherweise eine Verpflichtung besteht, die Fahrzeuge im Bundesgebiet zuzulassen, so dass diese dann hier versicherungs- und TÜV abnahmepflichtig sind. Da entsprechende Verdachtsmomente gegeben waren, wird nun in sieben Fällen durch das Straßenverkehrsamt ein Verfahren zur zwangsweisen Ummeldung der Kraftfahrzeuge geprüft. In zwei Fällen werden auswärtige Straßenverkehrsämter beteiligt, da die Halter nicht in Duisburg wohnhaft sind. In einem Fall wurde glaubhaft versichert, dass das Fahrzeug am nächsten Tag umgemeldet werden sollte, was nach zwischenzeitlicher Prüfung tatsächlich auch erfolgt ist.
Das Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg war ebenfalls an den Kontrollen beteiligt und vollstreckte in fünf Fällen offene Geldforderungen vor Ort. Darüber hinaus schrieb der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes in sechs Fällen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen verschiedener Missstände (beispielsweise durch eine defekte Beleuchtung) und in sechs Fällen erhoben sie ein Verwarngeld wegen fehlender Umweltplakette.