Neben der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei nehmen Sie, liebe Eltern, für das richtige Verhalten Ihrer Kinder im Straßenverkehr, eine wichtige Rolle ein.
Da Sie Ihr Kind täglich erleben, Stärken und Schwächen kennen, können Sie auf das Verhalten im Straßenverkehr besonders positiv einwirken.
Kinder lernen durch Beobachten und Nachmachen. Sie ahmen Erwachsene nach, so leider auch das falsche Verhalten; deshalb sollten Sie Vorbild sein.
Nicht den kürzesten Weg wählen, sondern den sichersten. Stimmen Sie den Schulweg mit den Eltern anderer Kinder ab.
Die Straße nach Möglichkeit an Ampeln überqueren. Bei ROT die Fahrbahn nicht betreten; bei GRÜN zu beiden Seiten sehen und dann erst die Fahrbahn überqueren. An ungesicherten Stellen an der Gehwegkante (Stopp-Stein) stehenbleiben, zweimal zu jeder Seite sehen und erst die Straße betreten, wenn diese gefahrlos überquert werden kann. Wird zwischen parkenden Fahrzeugen die Fahrbahn überquert, dann bis zur Sichtlinie gehen, denn hier gilt sehen und gesehen werden.
Nach Möglichkeit nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren, wenn doch, dann nur mit Helm. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen und beim Überqueren der Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Nach Möglichkeit nicht mit Inline-Skates oder Mini-Rollern zur Schule fahren. Da es sich um Spielgeräte handelt, müssen Gehwege benutzt werden, auch hier gilt, auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Denken Sie bitte dabei auch an die notwendige Schutzausrüstung.
Einsteigen und Aussteigen immer nur zur Gehwegseite. Kinder immer im geeigneten Kindersitz sichern. Dies gilt für Kinder die unter 12 Jahre oder kleiner als 150 cm sind. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, beachten Sie bitte die Haltverbotbereiche und benutzen vorhandene Elternhaltestellen.
Das Verhalten an der Bushaltestelle und das Einsteigen und Aussteigen üben. Fahren Sie zunächst die Strecke gemeinsam.
Mitnahme nur Kinder unter sieben Jahren, von einer mindestens 16 Jahren alten Person.
Achten Sie beim Kauf auf helle, auffallende Kleidung und auf reflektierende Materialien an Jacken, Mänteln und Schultornistern.
Keine Eile und Hektik auf dem Schulweg, denn sie vermindern die Konzentration und erhöhen das Gefahrenpotential.
Nach dem Unterricht sollen Ihre Kinder unverzüglich nach Hause kommen. Nur im Ausnahmefall mitnehmen lassen und den Bekanntenkreis genau bestimmen. Fremden Personen keine Auskunft geben, höflich an den nächsten Erwachsenen verweisen. Erlebnisse, die den Anschein eines Verbrechens haben, sollten der Polizei mitgeteilt werden.