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Frau hält Schild mit der Aufschrift Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kontakt Öffentlichkeitsarbeit/Personalwerbung
Die Dienststelle Öffentlichkeitsarbeit entwickelt und festigt die Kommunikation zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern.

Weiterhin zählt die interne Behördenkommunikation, die Personalwerbung sowie die Planung, Betreuung und Durchführung von Schülerpraktika zu ihren Aufgaben.

Die  Aufgaben der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeit (PÖA) sind im "Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2011" - Medienerlass - geregelt.

Demnach gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit:

  • Anlassabhängige und -unabhängige Information der Bevölkerung,
  • Konzeption, Gestaltung und redaktionelle  Betreuung  von  behördeneigenen  elektronischen  Medien (z.B. Internet, Newsletter) und Printmedien (z.B. Broschüren, Plakate),
  • Koordination der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit,
  • konzeptionelle Entwicklung langfristiger Programme in Abstimmung mit der Behördenleitung und den Fachdienststellen (z.B. Pressestelle, Dienststellen für Prävention oder Personalwerbung),
  • Unterstützung und Beteiligung an landesweiten Kampagnen und Veranstaltungen der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Initiierung, Unterstützung und  Durchführung von  Veranstaltungen, Kampagnen, Messe- und Ausstellungsbeteiligungen und anderer Aktionen der Polizeibehörden,
  • Mitarbeiterinformation in der Behörde,
  • Kommunikative Begleitung von wesentlichen Prozessen der Personal- und Organisationsentwicklung,
  • Betreuung von Besuchergruppen,
  • Mitwirkung im Einsatzabschnitt „Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ bei Einsätzen aus besonderem Anlass,
  • Unterstützung von Medienproduktionen,
  • Betreuung von Spielfilmen, TV-Serien, Hörspielen.
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