Die Inspektionen sind in Kriminalkommissariate (KK) unterteilt. Die in ziviler Kleidung ermittelnden Polizistinnen und Polizisten der Fachdienststellen verfügen über Spezialkenntnisse, die für den jeweiligen Deliktsbereich erforderlich sind. Bei schweren Straftaten (Tötungsdelikte) oder Serientaten arbeiten die Ermittler verschiedener Dienststellen oftmals personalintensiv und zeitaufwändig in Kommissionen zusammen.
Zur Direktion Kriminalität (K) gehören noch folgende Dienststellen:
- Kriminalinspektion 1
- KK 11 - Todesermittlungen, Brand, Waffen, Sprengstoff.
- KK 12 - Sexualdelikte, Vermisste, häusliche Gewalt, Nachstellung.
- KK 13 - Erpressung, Raub, Freiheitsberaubung, Bekämpfung Intensivtäter.
- KK 14 - Wohnungs- und Geschäftseinbruch, gewerbsmäßige Hehlerei.
- KK 15 - Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kinder- und Jugendpornographie.
- KK 16 - Personenfahndung, Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen, Dokumentenfälschungen, Schleusung, Glückspiel.
- Kriminalinspektion 2
- KK 21 - Organisierte Kriminalität.
- KK 22 - Organisierte Kriminalität.
- KK 23 - Organisierte Kriminalität.
- KK 24 - Bekämpfung Rauschgiftkriminalität, Kriminalwache.
- KK Kriminalprävention/Opferschutz.
- Kriminalinspektion 3
- KK 31 - Computerkriminalität.
- KK 32 - Betrug, Fälschungs- und Urkundendelikte.
- KK 33 - Erkennungsdienst, Kriminalaktenführung.
- KK 34 - Regionalkommissariat Nord.
- KK 35 - Regionalkommissariat West.
- KK 36 - Regionalkommissariat Süd.
- Kriminalinspektion Staatsschutz
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