Missbrauch ist eine sehr schwere Straftat und für die Betroffenen häufig mit einer sehr langen Leidenszeit verbunden. Die Gründe für einen Missbrauch sind vielfältig. In vielen Fällen geht es um das Ausnutzen von Vertrauen und Abhängigkeit eines Kindes oder Jugendlichen für die eigenen Bedürfnisse nach Macht oder sexueller Befriedigung.
Sexuelle Missbrauchshandlungen reichen von sexualisierter Sprache über Berührungen im Intimbereich bis hin zu aggressiver sexueller Gewalt.
Sexueller Missbrauch passiert leider immer noch viel zu häufig. In den meisten Fällen kommen die Täter aus dem engeren sozialen Umfeld des Opfers: meistens aus der Familie, aber auch aus der Schule, dem Verein oder dem familiären Freundeskreis.
Bei einer engen sozialen Beziehung zwischen Täter und Opfer erstreckt sich der sexuelle Missbrauch oft über lange Zeiträume. Opfer schaffen es dann häufig nicht ohne Hilfe von außen, sich aus der Missbrauchs-Spirale zu befreien.
Weil vor allem junge Menschen unerfahren und oft vertrauensselig auch gegenüber fremden Personen und deshalb besonders schutzbedürftig sind, verbieten die §§ 176 und 176a StGB jede sexualisierte Einwirkung auf Kinder. Egal, ob diese Einwirkung durch Reden oder Chatten, durch Zeigen von Bildern oder Lesen von Texten, durch Fotografieren oder Filmen, durch Anfassen oder in anderer Form erfolgt - aus Sicht des Gesetzes ist dies alles "sexueller Missbrauch".
Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist strafbar und je nachdem, was genau passiert ist, sind Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Quelle und Info: https://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/deine-themen/sexuelle-selbstbestimmung/missbrauch.html