Schwerpunkt der diesjährigen Aktionswoche war die Überwachung von Umwelt-, Abfall- und Gefahrgutvorschriften in der See- und Binnenschifffahrt. In NRW fanden die Kontrollen hauptsächlich auf dem Rhein und dem Nord-West-Deutschen Kanalnetz und in den jeweiligen Häfen statt.
Insgesamt wurden 271 Schiffe kontrolliert, darunter auch elf Fahrgastkabinenschiffe und ein Tagesausflugsschiff. Ganze 237 durften ohne Beanstandungen weiterfahren. Bei den 34 anderen wurden Verstöße unter anderem gegen abfallrechtliche Vorschriften in der Binnenschifffahrt (CDNI), gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften und gegen allgemeine schifffahrtsrechtliche Vorschriften gefertigt.
In zwei Fällen musste wegen Verstößen gegen die Besatzungsvorschriften die Weiterfahrt untersagt werden.
Bei einigen Kontrolle wurde die Wasserschutzpolizei vom Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW unterstützt. Dieses kümmert sich primär um die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte der vorhandenen Bordkläranlagen.