Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Weste mit Flyer
Polizeilicher Opferschutz
Der polizeiliche Opferschutz ist Ansprechpartner für Kriminalitätsopfer und / oder deren Angehörige nach bereits angezeigten herausragenden Straftaten, Arbeits- und Unglücksfällen und für Angehörige nach einer Suizidbegehung.

Persönliche Beratungsgespräche mit einem Opferschutzbeauftragten erfolgen grundsätzlich nach Terminvereinbarung und sind für Sie kostenfrei. Nutzen Sie hierzu bitte die rechts aufgeführten Erreichbarkeiten (Telefon und E-Mail).
Wir informieren Sie über den Ablauf und Ihre Rechte im Strafverfahren und vermitteln Sie bei Bedarf an eine für sie geeignete Opferhilfereinrichtung: Weißer Ring, Trauma-Ambulanzen, staatliche und kirchliche und freie Beratungsstellen.

Beachten Sie, dass Gespräche zu begangenen Straftaten im Normalfall vorher zur Anzeige gebracht werden. Der Strafverfolgungszwang der Opferschützer (Polizeibeamte) zwingt sonst zur Fertigung einer Anzeige. In diesem Fall ist dann eine anschließende Beratung kaum noch möglich.

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