Häusliche Gewalt

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Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt
Nachstellung/Stalking
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Zwangsheirat
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Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet die Gewalt zwischen Menschen in häuslicher Gemeinschaft, die in einer partnerschaftlichen Beziehung leben. Die Partner können verheiratet sein oder nicht, zusammen oder getrennt leben, hetero- oder homosexuell sein.
Gewalt und Demütigung werden von einem Partner eingesetzt, um den anderen zu kontrollieren und Macht auszuüben. Dies geschieht häufig zu Hause, kann aber auch außerhalb der Wohnung geschehen, z. B. können Kindereinrichtungen, die Straße, Geschäfte und Arbeitsstellen Tatort sein.

Es gibt viele Arten, wie häusliche Gewalt ausgeübt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Verhaltensweisen, die die Bedürfnisse und Befindlichkeiten des Partners ignorieren, den Partner isolieren oder Kontakte nach außen verhindern, Demütigungen, Beleidigungen, Bedrohung, Einschüchterungen, Verfolgen und Auflauern (Nachstellung), körperliche Gewaltandrohen und ausüben, sexuelle Gewalt bis hin zu Vergewaltigungen, Tötungen (Mord oder Totschlag), Drohung mit Selbstmord oder Drohung, den Kindern etwas anzutun.

Quelle: Polizei für Dich

 

 

Nachstellung / Stalking

Der Begriff Stalking wird aus dem Englischen abgeleitet und bedeutet Anpirschen. Darunter versteht man wiederholtes Belästigen, Verfolgen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen ihren Willen.

Stalker reagieren in vielfältiger Weise, z. B. durch Telefonterror, Verschicken von unzähligen Nachrichten per SMS, What‘s App, Emails oder Briefen. Sie bestellen Waren auf den Namen des Opfers oder machen ihm Geschenke. Sie beobachten ihr Opfer immer und überall, verfolgen es und erkundigen sich im Freundes- und Bekanntenkreis nach ihm.

Wird der Täter zurückgewiesen, kommt es zu Sachbeschädigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und im schlimmsten Falle zur Tötung des Opfers.

Am 31.03.2007 hat der Gesetzgeber die Nachstellung  (Stalking) unter § 238 ins StGB aufgenommen: Stalking ist keine Privatsache, sondern eine Straftat. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes kann Opfern ein effektiver Schutz geboten werden und gleichzeitig können die Täter für ihre Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die angedrohten Strafen liegen, je nach Schwere der Tat, zwischen einer Geldstrafe und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Quelle: Polizei für Dich!

 

 

Zwangsheirat

Eine Zwangsheirat oder Zwangsehe ist eine Eheschließung, die gegen den Willen eines Partners oder beider Partner stattfindet. Als eine Form der Zwangsehe gilt die Kinderheirat, da sie vor dem Erreichen der Ehemündigkeit (in Deutschland in der Regel mit 18 Jahren) beider Partner geschlossen wird.

Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat beziehungsweise sich genötigt fühlt.

In Deutschland werden Zwangsehen seit 2011 bestraft. Nötigung ist eine Form von Zwang. Die Braut und/oder der Bräutigam trauen sich nicht, gegen die Trauung zu „protestieren". Bei einer Verweigerung der Trauung finden oftmals Beschimpfungen, Drohungen, Prügel oder sogar Mord durch Mitglieder der eigenen Familie statt.

Die meisten Zwangsverheiratungen finden im Ausland statt oder werden im Ausland geplant.
Wer einen Menschen in Deutschland zwangsverheiratet, macht sich in Deutschland nach § 237 StGB strafbar. Dies ist dann der Fall, wenn ein Mensch mit Gewalt oder durch Androhung, dass sonst etwas Schlimmes passiert, zur Eheschließung zwingt. Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In weniger schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder nur eine Geldstrafe verhängt werden.

Ebenso strafbar macht sich, wer einen Menschen durch Gewalt oder Androhung, dass sonst etwas Schlimmes passiert, oder durch einen Trick ins Ausland bringt, wo das deutsche Gesetz nicht mehr gilt, um ihn dort gegen seinen Willen zu verheiraten. Ebenfalls strafbar ist es, ihn dazu zu bringen, selber ins Ausland zu reisen oder ihn davon abzuhalten, wieder zurück nach Deutschland zu kommen.
Auch der Versuch einer solchen Tat wird bereits bestraft.

Quelle: Polizei für Dich!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110