Kind ist, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wer das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. vollendet hat, ist Jugendlicher.
Kinderrechte:
- Dein Körper gehört dir! Wenn Berührungen für dich blöd oder komisch sind, dann darfst du „nein“ sagen, denn niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen.
- Trau deinem Gefühl! Wenn jemand dir schlechte Gefühle macht, dann darfst du dich wehren. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Schlechte Geheimnisse werden dir aufgezwungen und sind eigentlich gar keine Geheimnisse. Du darfst sie weitersagen. Das ist kein Petzen. Und die angedrohten Folgen musst du nicht fürchten.
- Du darfst „nein“ sagen! Auch Erwachsene machen manchmal Blödsinn und verlangen von Kindern etwas, das Kindern Angst macht, ihnen weh tut oder ganz komische Gefühle macht. Dann dürfen Kinder „nein“ sagen und brauchen das nicht zu machen.
- Du darfst dir Hilfe holen! Manchmal ist es zu schwer, sich alleine zu wehren. Dann dürfen Mädchen und Jungen sich Hilfe holen. Manchmal willst du deiner Mutter oder deinem Vater nicht alles sagen, deshalb ist es wichtig, dass du dir überlegst, welche anderen Kinder oder auch Erwachsenen zu dir halten werden, wenn du Hilfe brauchst. Wende dich an sie und vertraue dich ihnen an.
Kindeswohlgefährdung
Der Begriff Kindeswohl ist ein Rechtsgut aus dem Familienrecht und umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen einschließlich seiner gesundheitlichen und seelischen Entwicklung.
Unter Kindeswohlgefährdung versteht man eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung des Kindes im Laufe seiner weiteren Entwicklung führen wird. Damit bezieht sich dieser Begriff nicht auf eine bestimmte Tathandlung, sondern stellt eine im Einzelfall zu bewertende Konsequenz aus einer Summe von Taten, Umständen, pflichtwidrigen Unterlassungen, Einflussfaktoren oder Kompetenzdefiziten dar.
Bei der Kindeswohlgefährdung geht es somit um eine erhebliche seelische, geistige oder körperliche Gefährdung eines Minderjährigen, sei es durch Vernachlässigung oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten gegenüber dem Minderjährigen.
Kindesmisshandlungen
Unter Kindesmisshandlung versteht man eine nicht zufällige (bewusst oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z.B. Kitas, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt oder die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.
Diese Definition beinhaltet, dass Kindesmisshandlung verschiedene Formen annehmen kann:
- Vernachlässigung
- körperliche Misshandlung
- psychische Misshandlung
- sexueller Missbrauch
In der Realität kommen die verschiedenen Formen nicht alleine vor, sondern werden vielmehr in komplexen Mischformen beobachtet. Auch hinsichtlich ihrer Folgen greifen alle Arten ineinander, denn eine körperliche Misshandlung ist ohne einen seelischen oder emotionalen Schaden kaum denkbar.
Quelle und weitere Infos: „Kindesmisshandlung“ herausgegeben vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (2010)
RISKID e.V.
RISIKOKINDERINFORMATIONSSYSTEMDEUTSCHLAND
Frühwarnsystem im Medizinbereich zur Prävention von Kindesmisshandlungen
Es dient der rechtzeitigen Erfassung von Kindern, deren Symptome den Verdacht auf körperliche oder seelische Misshandlungen, auf schwere Vernachlässigung oder auf sexuellen Missbrauch lenken. Mit RISKID kann sich ein Arzt insbesondere bei Arztwechsel über Vorbefunde informieren.