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Winterreifen
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Für die Wintersaison gelten in Deutschland und für die angrenzenden Reise- und Transitländer folgende Reifen-Vorschriften: In Deutschland gilt die sogenannte situationsabhängige Winterreifenpflicht.
Rother, Arndt

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf man nur mit Winterreifen am Verkehr teilnehmen. Analog zu Deutschland gibt es auch in Österreich, der Schweiz, in Frankreich, in Italien und in Tschechien keine generelle Winterreifenpflicht.

Während in Tschechien bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen zwischen dem 1.Nov. und 31. März vorgeschrieben sind, wird die Benutzung in Frankreich durch entsprechende Beschilderung kurzfristig angeordnet. In Italien sind Winterreifen oder Schneeketten nur bei entsprechenden Witterungs- Verhältnissen vorübergehend Pflicht. Wenn es in der Schweiz wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt, drohen hohe Geldbußen und die Weiterfahrt ist vorbei.

Keine generelle Pflicht gibt es in Österreich, aber bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Pkw und Lkw bis 3500 kg zwischen dem 01. Nov. und dem 15. April mit Schneeketten oder Winterreifen (min. 4 mm Profiltiefe!) ausgerüstet sein.
(Quelle: trans aktuell/ADAC) 

Tipp der Polizei Duisburg: Winterreifen und Winterausrüstung von  „O“ bis „O“
(Oktober bis Ostern) 

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DVR (mit freundlicher Genehmigung)
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