Vans und Utilitys sind für den Streifendienst geeignet

Fahrzeugtest Kompaktvans
Vans und Utilitys sind für den Streifendienst geeignet
Vorbereitungen für das anstehende Vergabeverfahren sind in vollem Gang.
LZPD NRW

Kompaktvans und Kleinbusse haben ihre Praxistauglichkeit als Funkstreifenwagen der neuen Generation unter Beweis gestellt. Die Erkenntnis hat das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW aus der Erprobung dieser Fahrzeugsegmente über fünf Wochen in fünf Behörden gewonnen. Polizistinnen und Polizisten hatten Anfang des Jahres fünf Musterfahrzeuge auf Herz und Nieren getestet. Nach 75.000 Kilometern, 950 Dienstschichten und 7.600 Einsatzstunden steht das Ergebnis fest: Für die kommende Ausschreibung der nächsten Generation Funkstreifenwagen sind Vans und Utilitys (das Fachwort für Kleinbusse) geeignet.

Innenminister Herbert Reul: „Vans und Kleinbusse sind als Streifenwagen absolut praxistauglich. Das haben uns die Polizeipraktiker nach dem fünfwöchigen Test gesagt. Deshalb starten wir in Kürze die europaweite Ausschreibung für solche Fahrzeuge. Dabei berücksichtigen wir auch die Hinweise und Verbesserungsvorschläge der Polizistinnen und Polizisten. Wir schaffen einen guten Fahrzeugmix für die unterschiedlichen Anforderungen vor Ort. In der Großstadt brauchen wir andere Modelle als bei längeren Einsatzfahrten auf dem Land. Wir machen bei der Qualität der Ausrüstung unserer Polizei keine Kompromisse.“

Die Fahrzeugsegmente Van und Utility erfüllen die neuen Anforderungen und bieten ausreichende Zuladungskapazitäten. Seit der letzten Beschaffung der Funkstreifenwagen im Jahr 2015 haben sich die Anforderungen an die Ausstattung - persönliches Equipment, Bekleidung, regelmäßige Besetzung mit drei Personen wegen höherer Einstellungszahlen -  erheblich verändert. Um zukünftig auch allen weiteren taktischen Anforderungen zu genügen, wird an eine Durchmischung dieser Fahrzeugsegmente bei der nächsten Streifenwagengeneration gedacht. Bei der Erprobung sind zudem zahlreiche Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Ausstattung der künftigen Funkstreifenwagen gesammelt worden. Die Rückfahrkamera ist beispielsweise ein Element, welches bei der technischen Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden ist.

Die europaweite Ausschreibung für die neue Generation Funkstreifenwagen wird in Kürze erfolgen. Dann haben Autohersteller, die den umfangreichen Leistungskatalog (Grundlage der EU-weiten Ausschreibung) erfüllen, die Chance, sich als Anbieter für die neuen Funkstreifenwagen der NRW-Polizei zu bewerben. Im weiteren Vergabeverfahren werden Nutzer erneut Gelegenheit erhalten, die dann vorgestellten Modelle zu bewerten. Gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut hatte das LZPD NRW einen Testlauf entwickelt, den jeder angebotene Fahrzeugtyp, der die technische und wirtschaftliche Prüfung besteht, durchlaufen muss. Erst danach erfolgt der endgültige Zuschlag. Mit einer Auslieferung der Funkstreifenwagen dieser neuen Generation kann daher im Sommer 2019 gerechnet werden.

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110