Diese Woche gehen wir mit Ihnen zurück in die Anfänge der 1960ziger Jahre. Auch da gab es die immer wieder aktuelle Diskussion über die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Landstraßen.
“Tempo 80“ unter der Lupe der Kreispolizei
So war ein Artikel in der Ausgabe „Die Glocke“ vom 9. Juni 1960 überschrieben.
In diesem Jahr 1960 gab es zwischen den Pfingsttagen eine probeweise Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h und auf Landstraßen von 80km/h.
Der damalige Bundesverkehrsminister Dr. Hans-Christoph Seebohm hatte die Hoffnung, dass sich durch diese, auf vier Tage begrenzte, Herabsetzung der Geschwindigkeit die Anzahl der Verkehrsunfälle verringern werden. Dies traf nicht zu. Der Artikel verglich die Zahlen aus dem Vorjahr 1959 im gleichen Zeitraum im Altkreis Beckum.
Genau beschrieben ist ein in der damaligen Zeit neues Messverfahren zur Geschwindigkeitsmessung. Es ist unter den diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen als „Funk-Stopp-Verfahren“ bekannt. Diese Verfahren wurde bis in die 1990ziger Jahre angewandt und war sehr personalintensiv. Mindestens vier Beamte, damals ausschließlich Männer, führten diese Geschwindigkeitsmessung durch. Drei davon waren mit einer Stoppuhr ausgestattet. In einem gestimmten Abstand voneinander standen die Polizisten am Straßenrand. Der erste gab ein Startsignal an die beiden „Beobachtungsposten“, wenn er den Eindruck hatte, dass ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug zu schnell unterwegs war. Die Stoppuhren wurden gleichzeitig betätigt. Wenn das Fahrzeug die Posten passierte, stoppten die Beamten ihre Uhren. Auf einer für die Messstrecke ausgearbeiteten Tabelle konnte nun die gefahrene Geschwindigkeit direkt abgelesen werden.
Dieses Verfahren wird nicht mehr angewandt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten messen heute die gefahrene Geschwindigkeit mit geeichten Laser-, Radar- und Einseitensensorgeräten.
Die Anzahl der Unfälle zur heutigen Zeit sind aufgrund von deutlich mehr Fahrzeugen auf den Straßen höher als im Jahr 1960. Im Juni 2023 verletzten sich im damaligen Kreisgebiet (ohne Heessen) 54 Personen bei 160 Unfällen.