Die verständigte Streifenwagenbesatzung sperrte die Unfallstelle ab. Weil sich die Polizisten zunächst nicht erklären konnten, warum der Duisburger von der Fahrbahn abgekommen ist, begaben sie sich auf Spurensuche und wurden fündig: auf der Rückbank des Golf fanden sie eine Flasche befüllt mit Lachgas. Nach seinem Führerschein befragt, räumte der 31-Jährige ein, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Ein Rettungswagen brachte den Fahrer und seine Begleiterin in ein Krankenhaus. Weil die Beamten im Gespräch mir dem 31-Jährigen zuvor körperliche Auffälligkeiten bemerkten, die vom vorausgegangenen Konsum von Lachgas – mitunter aber auch von Betäubungsmitteln stammen können, wurde dem Duisburger im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun mit einer Anzeige auseinandersetzen.
Da der VW Golf nicht auf den Unfallverursacher zugelassen war, leiteten die Einsatzkräfte auch gegen den Halter ein Strafverfahren ein.