Als sie den Fahrer (42) ansprachen, bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch, der aus dem Fahrzeug drang. Ein freiwilliger Atemalkoholtest sollte den Verdacht der Beamten bestätigen: Der 42-Jährige hatte den gesetzlichen Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit um mehr als das Doppelte überschritten. Eine Überprüfung der Kennzeichen ergab, dass diese an einem Toyota Avensis angebracht sein müssten. Die Einsatzkräfte stellten die Kennzeichen sicher und brachten den Mann zur Wache, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Weil er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen und konnte dann seinen Heimweg antreten. Er muss sich nun mit einer Anzeige auseinandersetzen.
Kurze Zeit später zog der Fahrer (45) eines E-Scooters das Interesse einer Streifenwagenbesatzung auf sich, weil wer mit offenem Mund und dem Kopf im Nacken in Schlangenlinien den Radweg der Moerser Straße entlang fuhr. Das an dem Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen war bereits abgelaufen. Da sich der Mann während der Kontrolle auffallend nervös verhielt und verkleinerte Pupillen aufwies, äußerten die Polizisten den Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest bestätigte die Vermutung: Der Speicheltest zeigte den Konsum von Marihuana, Amphetamin und Methamphetamin an. Auch dieser Fahrer musste die Beamten zur Wache begleiten, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Auch gegen ihn leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren ein.