Als die Polizisten das Fahrzeug auf der Dr.-Heinrich-Laakmann-Straße/Im Birkenkamp stoppten, rochen sie in der Atemluft des Fahrers (28) Alkohol. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten: Der Mann hatte den gesetzlichen Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit um mehr als das Doppelte überschritten. Nach seinem Führerschein befragt räumte er ein, dass er keinen besitze und vergangene Woche noch Kokain konsumiert habe. Die Einsatzkräfte brachten den 28-Jährigen zur Blutprobenentnahme zur Wache. Der litauische Fahrer muss sich mit einem Strafverfahren auseinandersetzen.
Wenige Stunden später entdeckte eine weitere Streifenwagenbesatzung gegen 4:15 Uhr auf der Rheingoldstraße in Friemersheim einen roten Dacia Sandero, in dem sie einen Mann (26) vermuteten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Polizisten gaben dem Fahrer Anhaltesignale, welche er missachtete und seine Fahrt über mehrere Nebenstraßen bis zum Herkenweg fortsetzte. Dort angekommen sprang er aus dem Fahrzeug und rannte davon. Den Polizisten gelang es den Flüchtigen einzuholen und zu fesseln. Auch hier hatten die Einsatzkräfte den richtigen Riecher: Der Fahrer war der vermutete 26-Jährige, der keinen Führerschein hatte und zudem noch unter Drogeneinfluss stand. Die Beamten nahmen ihn mit zur Polizeiwache Rheinhausen, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Auch die Halterin (27) erwartet ein Strafverfahren, weil sie es zuließ, dass jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer ihres Dacia saß.
Am selben Tag kontrollierten Einsatzkräfte um 18:15 Uhr auf der Wanheimer Straße einen Chevrolet mit polnischen Kennzeichen, weil der Fahrer (52) nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Da sich der Mann während der Kontrolle auffallend nervös verhielt und zitterte, äußerten die Polizisten den Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest bestätigte die Vermutung: Der Speicheltest zeigte den Konsum von Marihuana und Kokain an. Auch dieser Fahrer musste die Beamten zur Wache begleiten, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Ihn erwarten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Fahrverbot.