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Gewerbekontrollen im Stadtgebiet
Stadtgebiet: Gewerbekontrollen im Stadtgebiet zeigen Wirkung
m Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes haben Polizei, städtischer Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes sowie Steuerfahnder in der Nacht von Freitag (18. Oktober) auf Samstag (19. Oktober) Gewerbeobjekte im Duisburger Stadtgebiet kontrolliert.
PLZ
47051
Polizei Duisburg
Daniel Dabrowski

In einer Gaststätte auf der Katharinenstraße in Marxloh entdeckten die Ermittler drei Geldspielgeräte, einen Fun-Automat ohne Auszahlfunktion und einen Wettterminal für Sportwetten. Weil der verantwortliche Mitarbeiter (41) nicht erklären konnte woher das bei ihm aufgefundene Bargeld kommt und er sich in Widersprüche verwickelte, erhärtete sich der Verdacht der Polizisten, dass mit dem genannten Automat und dem Terminal illegale Glücksspiele veranstaltet werden. Die Beamten stellten daraufhin das Bargeld und den Automaten sicher und leiteten gegen den 41-Jährigen Duisburger und den Betreiber (34) ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Glückspiels ein. Die beteiligten Steuerfahnder ermitteln in diesem Zusammenhang wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Ob der 41-Jährige als Arbeitnehmer regulär angemeldet ist, ist Bestandteil weiterer Ermittlungen.

Auch in einer weiteren Gaststätte auf der Wanheimer Straße in Hochfeld wurden die Behördenvertreter fündig. Die Beamten stellten hier unter anderem zwei Fun-Automaten ohne Auszahlungsfunktion fest. Weil sich nach Rücksprache mit dem Betreiber (19) der Verdacht ergab, dass auch diese Automaten für illegales Glücksspiel eingesetzt werden, stellten die Polizisten sie sicher. Gegen den Duisburger und den vermeintlichen Automatenaufsteller (28) leiteten sie ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Glückspiels ein. Die beteiligten Steuerfahnder leiteten auch hier wegen Verdachts des Verstoß gegen die Abgabenordnung ein Strafverfahren ein. Bei der Überprüfung der Gäste stellten die Einsatzkräfte im Auto eines Duisburgers (27) unter anderem ein verbotenes Butterflymesser sicher. Gegen den Mann leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes konnte neben zahlreichen, gewerberechtlichen Verstößen auch illegalen Alkoholausschank in der Gaststätte feststellen. Das Objekt wurde daraufhin geschlossen und versiegelt.

Die Bekämpfung der Clankriminalität ist einer der kriminalpolitischen Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Kontrollen von Freitag auf Samstag fanden behördenübergreifend im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität zusammen mit der Stadt Duisburg, der Steuerfahndung und des Zolls statt. Damit unterstreichen die beteiligten Behörden die Null-Toleranz-Strategie gegenüber Personen, die zumeist in bandenähnlichen Strukturen mit ihren Aktivitäten gegen geltendes Recht verstoßen. 

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